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Kundenbedingungen
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Allgemeine Kundenbedingungen

Kundenbedingungen

Vielen Dank, dass Sie sich für greenpass („greenpass“) entschieden haben!

I.  KUNDE ODER BENUTZER?

§ 1.1  Wer ist der "Kunde"?

(a)  "Kunde"

i.  ist jene Organisation, die Sie durch Zustimmung zu diesen Bedingungen (die „Kundenbedingungen“) vertreten; oder

ii.  sind Sie selbst, wenn Sie nicht formal mit einer Organisation verbunden sind und den Kundenbedingungen zustimmen. 

(b) Wenn Sie ein Konto (das "Kundenkonto") erstellt und einen Plan über Ihre Unternehmens-E-Mail-Domain abonniert haben, ist Ihre Organisation der Kunde. Der Kunde kann Berechtigungen in Bezug auf das Konto ändern und neu zuweisen, einschließlich Ihrer eigenen Berechtigung, und alle anderen Rechte gemäß den Kundenbedingungen ausüben. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Sie als Vertreter mit der Befugnis zur Verwaltung des Kundenkontos durch eine andere Person zu ersetzen, werden wir Sie nach dieser Entscheidung benachrichtigen und Sie stimmen zu, alle von uns oder dem Kunden zumutbar geforderten Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung der Befugnisse auf den neuen Vertreter des Kunden zu erleichtern.

§ 1.2 Als Kunde.  Wenn Sie der Kunde sind, beschreiben diese Kundenbedingungen Ihre Rechte und Pflichten bei der Nutzung unserer Website www.greenpass.io und allen seinen Subdomains (die "Webseite") zur Verfügung gestellten Dienste, einschließlich aller Komponenten und Funktionen, die mit solchen Diensten verbunden sind (die „greenpass-Dienste“). Sie bestätigen, dass Sie die Kundenbedingungen gelesen und verstanden haben und stimmen zu, an die Kundenbedingungen und die darin enthaltenen Verpflichtungen gebunden zu sein.     

§ 1.3 Als "Benutzer".  Wenn Sie als „Benutzer“ an einem Arbeitsbereich, der durch oder für einen Kunden aufgesetzt wurde, teilnehmen, regeln die Nutzungsbedingungen ihren Zugang zu den und die Nutzung der greenpass-Dienste (die „Nutzerbedingungen“).

§ 1.4 "Wir" "unser" und "uns".  "Wir", "unser" und "uns" bezieht sich auf die in  § 15.1  genannte Person (diese zusammen mit dem Kunden, die „Parteien“).

Kurz gesagt

wenn Sie sich im Namen einer anderen Person, beispielsweise Ihres Arbeitgebers, anmelden, dann ist Ihr Arbeitgeber der "Kunde" und diese Kundenbedingungen binden Ihren Arbeitgeber, nicht Sie. 


Benutzer müssen unseren Nutzerbedingungen separat zustimmen

II.  UNSERE VEREINBARUNG MIT IHNEN

§ 2.1  Der Vertrag.

(a)  Diese Kundenbedingungen sind Bestandteil eines verbindlichen Vertrags zwischen uns und dem Kunden (der „Vertrag“). Alle

i.  Allgemeinen Nutzerkodizes auf unserer Webseite, falls vorhanden;

ii.  Bestellformulare (wie unten definiert); und

iii.  Bestimmungen in einem kundenspezifischen Nachtrag, der für den Kunden gilt,

sind in der jeweils gültigen Fassung integraler Bestandteil dieser Kundenbedingungen und bilden zusammen mit diesen die Bestandteile des Vertrages.

(b)  Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, die neueste Version der unten aufgeführten Datenschutzrichtlinie einzuhalten, die durch Verweis hier aufgenommen wird. Wenn der Kunde, nachdem er über eine Änderung der Datenschutzrichtlinie informiert wurde, auf die greenpass-Dienste zugreift oder Autorisierten Benutzern (wie unten definiert) weiterhin Zugang gewährt, bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.

§ 2.2  Andere Vereinbarungen und Rangordnung.

(a)  Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird, enthält dieser Vertrag alle zwischen dem Kunden und uns geltenden Bestimmungen und ersetzt alle vorhergehenden oder mündlichen zwischen dem Kunden und uns getroffenen Vereinbarungen.

(b)  Ungeachtet § 2.2(a) können bestimmte Aspekte der Nutzung der greenpass-Dienste durch den Kunden Gegenstand zusätzlicher Vereinbarungen sein. Wenn der Kunde ein Angebot für eine solche Nutzung erhält, wird er über etwaige zusätzliche Bedingungen informiert, und kann diesen zustimmen, um die zusätzlichen Dienste nutzen zu können, die dann durch Verweis in den Vertrag aufgenommen werden. Einige der zusätzlichen Bedingungen sind auf unserer Website angeführt.

(c)  Im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Vertrags, gelten sie in absteigender Priorität wie folgt:

i.  alle Bestimmungen in einem kundenspezifischen Nachtrag, die für den Kunden gelten;

ii.  jedes Bestellformular (wie unten definiert);

iii.  diese Kundenbedingungen; und

iv.  den Nutzerkodex, falls vorhanden.

§ 2.3  Ihre Vereinbarung im Namen des Kunden Durch

(a)  Erstellung eines Arbeitsbereichs, das heißt eines digitalen Online-Bereichs, in dem eine Gruppe von eingeloggten Benutzern auf die greenpass-Dienste zugreifen kann (der „Arbeitsbereich“); 

(b)  Einladung von Benutzern in den Arbeitsbereich; oder 

(c)  Nutzung oder Autorisierung der Nutzung des Arbeitsbereichs nach Benachrichtigung über eine Änderung dieser Kundenbedingungen,

bestätigen Sie Ihr Verständnis des jeweils aktuellen Vertrags und stimmen dem Vertrag im Namen des Kunden zu. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen, den Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen, bevor Sie fortfahren. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen vom Kunden anzufordern, um Ihre Vertretungsbefugnis zu bestätigen und die Registrierung (wie unten definiert) des Kunden zu stornieren, falls wir, nach unserem freien Ermessen, solche Informationen oder Unterlagen als unzureichend empfinden.

§ 2.4  Gültigkeit und Änderungen.

(a)  Wenn sich unser Geschäft weiterentwickelt, kann auch eine Änderung dieser Kundenbedingungen erforderlich sein. Wir werden den Kunden vor Inkrafttreten wesentlicher Änderungen benachrichtigen.

(b)  Der Kunde kann die aktuelle Version der Kundenbedingungen jederzeit auf www.greenpass.io/de/kundenbedingungen einsehen.

(c) Wesentliche Änderungen der Kundenbedingungen treten an dem in unserer Benachrichtigung gemäß § 2.4(a) angegebenen Datum in Kraft. Alle anderen Änderungen treten mit der Veröffentlichung der Änderung in Kraft. Wenn der Kunde oder einer seiner Autorisierten Benutzer (wie unten definiert) nach dem Datum des Inkrafttretens auf die greenpass-Dienste zugreift oder diese nutzt, gilt dies als Annahme der überarbeiteten Kundenbedingungen durch den Kunden.

Kurz gesagt

Zusätzlich zu diesen Kundenbedingungen gibt es eine Datenschutzrichtlinie und möglicherweise einige andere Dokumente, die der Kunde bei der Nutzung der greenpass-Dienste beachten muss.


Außerdem ist es sehr wichtig, dass die Person, die ein Konto für den Kunden erstellt, autorisiert ist, dies im Namen des Kunden zu tun. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Berechtigung haben!

III.  ABONNEMENTS

§ 3.1  Abonnements bestellen.

(a)  Ein Abonnement berechtigt den Kunden, auf die greenpass-Dienste zuzugreifen (das „greenpass-Abonnement“). 

(b)  Ein greenpass-Abonnement kann über den Webshop, erreichbar über die Webseite (der „Webshop“), oder über Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns in Form eines Formulars (das „Bestellformular“) erworben werden.

(c)  Das greenpass-Abonnement beginnt, mit Einlangen der Bestellung im Webshop oder des Bestellformulars und dauert, vorbehaltlich einer früheren Auflösung, für jene Zeit an, die im Bereich „Abonnement“ des Kundenkontos (wie unten definiert) oder im Bestellformular angegeben ist.

(d)  Mit Beginn des greenpass-Abonnements treten auch diese Kundenbedingungen in Kraft, wenn wir die Registrierung annehmen und den Kunden hierüber benachrichtigen

(e) Ein greenpass-Abonnement kann für einen einzelnen Autorisierten Benutzer oder eine Gruppe Autorisierter Benutzer, wie im Kundenkonto (wie unten definiert) angegeben oder im Bestellformular festgelegt, gelten. Wir treffen manchmal andere Arten von Bestellvereinbarungen, dies muss jedoch zuvor in einem Bestellformular vereinbart werden.

§ 3.2  Registrierung und Entscheidung für ein greenpass-Abonnement Wir können Informationen über unsere zukünftigen Produktpläne veröffentlichen. Unsere öffentlichen Erklärungen zu diesen Produktplänen sind Ausdruck einer Absicht, Sie sollten jedoch Ihre Entscheidung zur Registrierung nicht auf diese stützen. Wenn der Kunde beschließt, sich zu registrieren oder ein greenpass-Abonnement abzuschließen, sollte diese Entscheidung auf den Funktionen oder Merkmalen beruhen, die wir zum Zeitpunkt dieser Entscheidung tatsächlich zur Verfügung gestellt haben, und nicht auf der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale.              

§ 3.3  Beta-Tester auswählen. Gelegentlich suchen wir nach Beta-Testern, um unsere neuen Funktionen testen zu können. Diese Funktionen werden als "Beta" oder "Pre-Release" oder ähnlichen Ausdrücken (jeweils ein "Beta-Produkt") gekennzeichnet. Beta-Produkte werden, ungeachtet sämtlicher anderslautender Bestimmungen des Vertrags, nur "wie sie sind" zur Verfügung gestellt, und etwaige Gewährleistungen oder vertragliche Verpflichtungen, die wir im Vertrag eingehen, gelten nicht.           

§ 3.4  Feedback ist willkommen.  Je mehr Vorschläge unsere Kunden machen, desto besser werden die greenpass-Dienste. Wenn der Kunde uns Feedback oder Vorschläge übermittelt, besteht die Möglichkeit, dass wir diese nutzen. Daher gewährt uns der Kunde für sich, alle Autorisierten Benutzer und anderes Kundenpersonal eine unbegrenzte, unwiderrufliche, unbefristete, sublizenzierbare, kostenlose und übertragbare Lizenz zur Nutzung solcher Rückmeldungen oder Vorschläge für jeden Zweck ohne Verpflichtung oder Entschädigung gegenüber dem Kunden, einem Autorisierten Benutzer oder anderem Kundenpersonal.

§ 3.5  Produkte von Drittanbietern

(a)  Die greenpass-Dienste können eine Plattform enthalten, die Dritte nutzen, um Anwendungen und Software zu entwickeln, die die Nutzung der greenpass-Dienste ergänzen können (die "Drittanbieterprodukte"). Wir können weiters eine Anwendung zur Verfügung stellen, in der Produkte Dritter zur Abrufung bereitstehen. Dabei handelt es sich nicht um unsere Produkte, weshalb wir in diesen Fällen keine Gewähr leisten oder diese Produkte unterstützen. Der Kunde entscheidet selbst, ob der Kunde bestimmte Drittanbieterprodukte nutzen möchte; daher bestimmt sich diese Nutzung lediglich nach dem Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Dieser Gewährleistungsausschluss bezieht sich ebenfalls auf von uns erzeugte oder bearbeitete Dateien. Weder mündliche noch schriftliche Informationen, die der Kunde von uns erhält, sollen in diesem Zusammenhang eine Gewährleistung durch uns begründen.

(b)  Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, die einfach durch die Deaktivierung eines Drittanbieterprodukts durch den Kunden behoben werden kann, werden wir den Kunden in den meisten Fällen auffordern, direkte Maßnahmen zu ergreifen, anstatt selbst einzugreifen. Wir können jedoch selbst Maßnahmen eingreifen, die wir als angemessen erachten, wenn der Kunde nicht selbst angemessene Maßnahmen ergreift oder wenn wir der Ansicht sind, dass ein Risiko besteht, dass uns, den greenpass-Diensten, Autorisierten Benutzern oder anderen Dritten Schaden zugefügt wird.           

Kurz gesagt

kann der Kunde nach der Erstellung eines Kundenkontos und eines Arbeitsbereichs die greenpass-Dienste nutzen. Der Umfang geht aus dem Kundenkonto der oder dem Bestellformular hervor, dass der Kunde unterzeichnet.


Wichtig ist, dass wir nicht für Dinge verantwortlich sind, die nicht Teil der greenpass-Dienste sind, wie beispielsweise Funktionen, die wir in der Beta-Phase testen, oder Add-Ons, die von Dritten bereitgestellt werden

IV.  ARBEITSBEREICH

§ 4.1  Registrierung eines Kundenkontos.  Der Kunde kann, nach Erwerb eines greenpass-Abonnements, auf die greenpass-Dienste zugreifen, indem er auf der Webseite ein Kundenkonto erstellt („registrieren“ und „Registrierung“). Die Registrierung wird wirksam und die Kundenbedingungen treten in Kraft, wenn wir die Registrierung annehmen und den Kunden darüber benachrichtigen.

§ 4.2  Autorisierung von Benutzern durch den Kunden.

(a)  Vorbehaltlich eines aktiven greenpass-Abonnements gemäß Art. III können vom Kunden zu bestimmende Benutzer (die „Autorisierten Benutzer“) zum Zugriff auf die greenpass-Dienste über den Arbeitsbereich berechtigt werden und Inhalte und Informationen in den Arbeitsbereich importieren (die „Arbeitsbereichsdaten“).

(b)  Jeder Autorisierte Benutzer

i.  muss den Nutzerbedingungen zustimmen, um sein Konto zu aktivieren (das „Benutzerkonto“); 

ii.  darf keine Zugriffsinformationen für das Benutzerkonto an andere Personen weitergeben; und 

iii.  alle von uns festgelegten Authentifizierungsanforderungen erfüllen. 

(c)  DerKunde muss

i.  alle Zugriffs- und Anmeldeinformationen sicher und vertraulich aufbewahren und sicherstellen, dass Personen, die dazu nicht berechtigt sind, nicht auf die greenpass-Dienste zugreifen und sie nutzen können; und 

ii.  seine Autorisierten Benutzer über alle Kundenrichtlinien und -praktiken, die für die Nutzung der greenpass-Dienste relevant sind, informieren, insbesondere über den Umgang mit Arbeitsbereichsdaten gemäß Art. VI.

§ 4.3  Einhaltung des Vertrages.

(a)  Der Kunde muss

i.  selbst den Vertrag einhalten; und

ii.  sicherstellen, dass seine Autorisierten Benutzer den Vertrag und die Nutzerbedingungen einhalten.

(b)  Wir können das Verhalten auf Einhaltung der Bestimmungen überprüfen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. 

(c)  Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Autorisierten Benutzer über 16 Jahre alt sind.

§ 4.4  Zusicherungen des Kunden.  Der Kunde gewährleistet, dass er

(a)  diesen Vertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und zum Vertragsabschluss berechtigt ist;

(b)  verantwortlich für das Verhalten seiner Autorisierten Benutzer und deren Einhaltung dieses Vertrages und der Nutzerbedingungen ist; und

(c)  über alle erforderlichen Rechte hinsichtlich der Arbeitsbereichsdaten verfügt.

§ 4.5  Plattform- und Softwareschutz. Der Kunde darf keiner Person, einschließlich Autorisierten Benutzern, gestatten

(a)  bei Zugriff auf, oder Nutzung von den greenpass-Diensten Viren, Würmer, Trojaner, beschädigte Dateien, Hoaxe oder andere Elemente zerstörerischer oder täuschender Natur zu speichern, zu verteilen, zu übertragen, hochzuladen oder abzurufen;

(b)  bei Zugriff auf, oder Nutzung von den greenpass-Diensten Material zu speichern, zu verteilen, zu übertragen, hochzuladen oder abzurufen, das

i.  rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend ist; 

ii.  illegale Aktivitäten erleichtert; 

iii.  sexuell freizügige Bilder zeigt; 

iv.  rechtswidrige Gewalt fördert oder verherrlicht; 

v.  diskriminierend aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung und Behinderung ist; oder

vi.  in anderer Weise illegal ist, oder Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum verursacht;

(c)  sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch den Vertrag oder zwingend anwendbare Gesetze gestattet ist, zu versuchen, die greenpass-Dienste ganz oder teilweise in jeglicher Form

i.  auf jeglichem Medium oder auf jegliche Weise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu framen, nachzubauen, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen; oder

ii.  ganz oder teilweise zu dekompilieren, rückzukompilieren, zu zerlegen, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine vom Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren,

(d)  auf die greenpass-Dienste zuzugreifen, um ein Produkt zu entwickeln oder Dienste anzubieten, die mit den greenpass-Diensten im Wettbewerb stehen; 

(e)  greenpass-Dienste zu nutzen, um Dienste für Dritte bereitzustellen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind;

(f)  die greenpass-Dienste zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, vorzuzeigen, offenzulegen oder auf andere Weise kommerziell zu nutzen, oder auf andere Weise Dritten, außer Autorisierten Benutzern, zur Verfügung stellen;

(g)  zu versuchen, Dritten Zugang zu den greenpass-Diensten zu verschaffen oder diese bei Erlangung des Zuganges zu unterstützen, sofern dies nicht im Vertrag vorgesehen ist;

(h)  die gesetzlichen Rechte anderer zu verletzen oder deren Verletzung zu fördern;

(i)  die Nutzung der greenpass-Dienste durch andere Kunden, autorisierte Reseller oder andere von uns autorisierte Nutzer oder Geräte, durch die die greenpass-Diensten bereitgestellt werden, zu stören; 

(j)  jegliche Komponenten der greenpass-Dienste zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;

(k)  unerwünschte Massen-E-Mails, Werbung oder andere Anzeigen ("Spam") zu erzeugen, zu verteilen, zu veröffentlichen oder zu fördern;

(l)  anderen nicht berechtigten Personen Zugang zu den greenpass-Diensten zu gewährenoder deren Nutzung zu ermöglichen bzw Zugang zu in den greenpass-Diensten enthaltener Software zu gewähren oder Nutzung dieser zu ermöglichen, oder, falls dem Kunden ein solcher nicht berechtigter Zugang oder eine Nutzung bekannt werden, uns nicht unverzüglich davon zu informieren; und

(m)  dass seine Netzwerke und Systemen die Spezifikationen verletzen, die von Zeit zu Zeit von uns bereitgestellt werden.

Kurz gesagt

der Kunde entscheidet, welche Personen als "Autorisierte Benutzer" auf die greenpass-Dienste zugreifen können.


Der Kunde muss diese Kundenbedingungen einhalten, und jeder autorisierte Benutzer muss die Nutzungsbedingungen einhalten. Darüber hinaus müssen der Kunde und die autorisierten Benutzer alle Gesetze einhalten und uns versprechen, dass alle Daten, die sie in die greenpass-Dienste hochladen, in jeder Hinsicht legal sind

V.  WEM GEHÖREN DIE ARBEITSBEREICHSDATEN UND ANDERES GEISTIGES EIGENTUM

§ 5.1  Was uns gehört, gehört uns.

(a)  Alle unsere Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und Domainnamen und alle anderen Merkmale unserer Marke (die „Markenkennzeichen“) sind unser Eigentum oder Eigentum unserer Lizenzgeber. Die Kundenbedingungen gewähren dem Kunden keine Rechte zur Nutzung unserer Markenkennzeichen für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke.

(b)  Wir sind und bleiben weiterhin Eigentümer der greenpass-Dienste und aller damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum, insbesondere am zugrundeliegenden Quellcode sowie sämtlichen Bild- Ton- und Videoaufnahmen. Wir können Software-Komponenten als Teil der greenpass-Dienste über App Stores oder über andere Wege verfügbar machen.

§ 5.2 Was Ihnen gehört, gehört Ihnen.

(a)  Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, stellt nichts in diesem Dokument eine Übertragung von Rechten, Titeln oder Interessen dar, insbesondere Patente, Urheberrechte, Marken, oder sonstiger Rechte an Arbeitsbereichsdaten des Kunden an uns dar.

(b)  Der Kunde gewährt uns hiermit eine beschränkte Lizenz zur Nutzung von Arbeitsbereichsdaten zum Zweck der kontinuierlichen Verbesserung der greenpass-Dienste. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, diese Lizenz durch schriftliche Benachrichtigung an uns zu widerrufen.

Kurz gesagt

stimmt der Kunde zu, unser geistiges Eigentum an den greenpass-Diensten zu respektieren, und wir beanspruchen auch keine Rechte an dem geistigen Eigentum des Kunden.


Wir dürfen jedoch Arbeitsbereichsdaten zur Bereitstellung und Verbesserung der greenpass-Dienste verwenden

VI.  WIE WIR MIT ARBEITSBEREICHSDATEN UMGEHEN

§ 6.1  Verantwortlichkeiten des Kunden.  Der Kunde ist verantwortlich für

(a)  den Inhalt von Arbeitsbereichsdaten sowie die Art und Weise, wie der Kunde oder seine Autorisierten Benutzer die greenpass-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten von Arbeitsbereichsdaten nutzen; 

(b)  die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität von Arbeitsbereichsdaten sowie die Rechtmäßigkeit der Übertragung und Verarbeitung von Arbeitsbereichsdaten im Rahmen des Vertrags; und

(c)  jegliche Verwendung, Offenlegung, Änderung oder Löschung von Arbeitsbereichsdaten, die an Drittanbieterprodukte übertragen, mit diesen geteilt oder von diesen abgerufen werden. Wenn ein Drittanbieterprodukt für den Arbeitsbereich eines Kunden aktiviert ist, sollte der Kunde auf Arbeitsbereichsdaten achten, die an Drittanbieter weitergegeben werden und die mit dem Abruf der Arbeitsbereichsdaten durch den Drittanbieter verfolgten Zwecke bedenken.

§ 6.2 Kundenanweisungen.

(a)  Wir werden Arbeitsbereichsdaten ohne vorherige schriftliche Anweisungen des Kunden nicht verwenden oder verarbeiten; vorausgesetzt jedoch, dass „vorherige schriftliche Anweisungen“ die Nutzung der greenpass-Dienste durch Autorisierte Benutzer und jede Verarbeitung, die mit dieser Nutzung zusammenhängt oder anderweitig für die Erfüllung des Vertrags und die Verbesserung der greenpass-Dienste erforderlich ist, einschließt.

(b)  Der Kunde, nicht jedoch einzelne Autorisierte Benutzer, kann uns zusätzliche Anweisungen bezüglich des Umgangs mit den Arbeitsbereichsdaten zukommen lassen, es sei denn, solche Anweisungen hindern uns, unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Solche Anweisungen können zum Abruf, zur Verwendung, zur Offenlegung, zur Änderung oder zur Löschung bestimmter oder aller Arbeitsbereichsdaten führen.

§ 6.3  Weitergabe von Arbeitsbereichsdaten an Dritte.

(a)  Wir werden unsere Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Art. XI in Bezug auf Arbeitsbereichsdaten einhalten. 

(b)  Bevor wir Arbeitsbereichsdaten an ein Mitglied der greenpass-Familie (wie unten definiert) weitergeben, stellen wir sicher, dass diese Person zumindest angemessene Datenpraktiken einhält, um die Vertraulichkeit und Sicherheit von Arbeitsbereichsdaten zu gewährleisten und den Zugriff unbefugter Personen zu verhindern.

§ 6.4  Sicherheit von Arbeitsbereichsdaten.

(a)  Der Schutz von Arbeitsbereichsdaten hat für uns oberste Priorität, daher werden wir administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen auf einem Niveau aufrechterhalten, das nicht geringer ist, als in unseren Sicherheitsvorkehrungen auf www.greenpass.io/de/datenschutz beschrieben. Diese Schutzmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs, der unbefugten Verwendung, Änderung, Löschung und Offenlegung von Arbeitsbereichsdaten durch unser Personal.

(b)  Der Kunde, nicht wir, trägt die alleinige Verantwortung für die angemessene Sicherheit, den Schutz und die Sicherung von Arbeitsbereichsdaten, wenn sich diese im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden oder seiner Vertreter befinden, insbesondere im Falle der Nutzung der eigenen Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten. Wir sind nicht verantwortlich für den Umgang mit Arbeitsbereichsdaten durch Autorisierte Benutzer, Drittanbieterprodukte oder Infrastrukturanbieter des Kunden. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden.

§ 6.5  Portabilität von Arbeitsbereichsdaten.  Wir können dem Kunden während der Laufzeit eines greenpass-Abonnements erlauben, bestimmte Arbeitsbereichsdaten, die sich in unserem System oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle befinden, aus den greenpass-Diensten zu exportieren oder freizugeben; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde anerkennt und zustimmt, dass die Möglichkeit zum Exportieren oder Freigeben von Arbeitsbereichsdaten gar nicht oder teilweise, abhängig vom gewählten greenpass-Abonnement und den aktivierten Einstellungen für die Aufbewahrung, Freigabe oder Einladung von Daten, bestehen kann.

§ 6.6  Löschung von Arbeitsbereichsdaten.

(a)  Nach Beendigung eines greenpass-Abonnements sind wir nicht verpflichtet, Arbeitsbereichsdaten, die sich in unserem System oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle befinden, zu behalten oder dem Kunden bereitzustellen, und werden solche Daten daher, sofern gesetzlich nicht verboten, nach Ablauf des greenpass-Abonnements löschen.

(b)  Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, die durch die Entfernung bestimmter Arbeitsbereichsdaten durch den Kunden behoben werden kann, werden wir den Kunden, in den meisten Fällen, auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, anstatt selbst einzugreifen. Wir können jedoch direkt selbst eingreifen und Maßnahmen ergreifen, die wir als angemessen erachten, wenn

i.  der Kunde trotz Aufforderung keine angemessenen Maßnahmen ergreift; oder

wir der Ansicht sind, dass ein begründetes Risiko eines Schadenseintritts bei uns, den greenpass-Diensten, den Autorisierten Benutzern oder anderen Dritten besteht.

Kurz gesagt

dürfen der Kunde oder seine Autorisierten Benutzer keine illegalen Inhalte in die greenpass-Dienste hochladen oder erstellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, wie Autorisierte Benutzer mit seinen Daten umgehen.


Wir verwenden die Daten des Kunden lediglich zur Bereitstellung der greenpass-Dienste und bewahren sie sicher auf.  Wenn unsere Beziehung endet, werden wir diese Daten löschen

VII.  ANDERE VERSPRECHEN, DIE WIR ZU DEN GREENPASS-DIENSTEN MACHEN

§ 7.1  Bereitstellung der greenpass-Dienste. Wir werden die greenpass-Dienste dem Kunden und seinen Autorisierten Benutzern wie im Vertrag beschrieben, in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und dem Vertrag zur Verfügung stellen.

§ 7.2  Verfügbarkeit der greenpass-Dienste.

(a)  Wir werden immer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die greenpass-Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, ausgenommen zu geplanten Ausfallzeiten. Wir gehen davon aus, dass geplante Ausfallzeiten selten auftreten werden, und bemühen uns, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.

(b)  Der Kunde kann uns auf folgendem Weg für Anfragen zur Kundenunterstützung erreichen:

i.  für Meldungen von Problemen und Störungen: [support@greenpass.io]

ii.  Sonstige Kundenunterstützung erfolgt über die im Kundenkonto angegebenen Kontaktdaten.

§ 7.3  Die greenpass-FamilieWir können unsere Mitarbeiter, die unserer verbundenen Unternehmen und Drittanbieter (die „greenpass-Familie“) bei der Ausübung unserer Rechte und der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einsetzen. Wir sind dafür verantwortlich, dass die greenpass-Familie unsere vertraglichen Verpflichtungen einhält.

§ 7.4    Infrastruktur eines Dritten.  Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt, wenn die Nutzung der greenpass-Dienste unter Einsatz der eigenen IT-Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten (jeweils ein "Infrastrukturdienst") durch einen „Cloud-Dienst“- oder einen Plattformanbieter erfolgt (ein "Infrastrukturanbieter"), folgendes:

(a)  Die Nutzung von und der Zugang zu den greenpass-Diensten und der Webseite wird nur gewährt, wenn wir Zugang zu dem Infrastrukturdienst eines Infrastrukturanbieters haben;

(b)  Ein Ausfall, eine Störung, eine Verzögerung oder eine Nichtverfügbarkeit jeglicher Art bei einem Infrastrukturdienst wird für die Zwecke des Vertrags als Force Majeure behandelt;

(c)  Der Kunde stimmt zu, uns solche Informationen und Zusammenarbeit zu gewähren, die wir benötigen, um unseren Verpflichtungen gegenüber dem Infrastrukturanbieter nachzukommen, und wird uns, unsere verbundenen Unternehmen und den Infrastrukturanbieter, unverzüglich nach erster schriftlicher Aufforderung für alle Nachteile schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung des Kunden dieses § 7.4 ergeben oder damit verbunden sind; und

(d)  Der Kunde ist für die Sicherheit der Infrastrukturdienste verantwortlich.

Kurz gesagt

verpflichten wir uns, die greenpass-Dienste in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zu erbringen und Daten, die der Kunde in den Arbeitsbereich hochlädt, nicht für andere als die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu verwenden.


Wir werden unser Bestes tun, um die greenpass-Dienste jederzeit und ohne Unterbrechung verfügbar zu halten, können dabei jedoch beispielsweise, von der eigenen Infrastruktur des Kunden abhängig sein.


Wir sind berechtigt, alle Arbeitsbereichsdaten zu löschen, wenn ein greenpass-Abonnement endet, es sei denn, es ist uns gesetzlich untersagt, dies zu tun

VIII.  GEWÄHRLEISTUNG

§ 8.1   Gewährleistungsausschluss. Vorbehaltlich andere Bestimmungen dieses Vertrages werden die greenpass-Dienste, alle zugehörigen Komponenten und Informationen lediglich "wie verfügbar", ohne jegliche Gewährleistung, zur Verfügung gestellt. Dazu zählt insbesondere der Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Marktüblichkeit, Titel, Eignung für einen bestimmten Zweck, Viabilität, Funktionalität, Nutzbarkeit sowie die Nichtverletzung Rechte Dritter. Der Kunde anerkennt, dass wir nicht garantieren, dass die greenpass-Dienste ununterbrochen, pünktlich, sicher oder fehlerfrei funktionieren.

§ 8.2  Änderungen der greenpass-Dienste.  Wir können die greenpass-Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, modifizieren, Teile hinzufügen oder entfernen.

IX.  UNSERE HAFTUNG

§ 9.1   Abhilfe bei Problemen oder Unzufriedenheit. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich im Vertrag vereinbart, anerkennt der Kunde und stimmt zu, dass die einzige und ausschließliche Abhilfe für die Lösung eines Problems oder Unzufriedenheit mit den greenpass-Diensten ist, diese nicht mehr zu nutzen.

§ 9.2   Betrug und Personenschaden.  Vorbehaltlich des § 9.3 befreit nichts in den Kundenbedingungen uns von unserer Haftung für Betrug, arglistige Täuschung, Tod oder Körperverletzung, die auf unserer groben Fahrlässigkeit und, falls gesetzlich vorgeschrieben, auf leichter Fahrlässigkeit beruht.

§ 9.3   Haftungsbeschränkung Wir, unsere leitenden Angestellten, Eigentümer, Mitarbeiter, Vertreter, Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, Nachfolger, Lieferanten oder Lizenzgeber haften nicht für

(a)  jegliche zufällige, indirekte, verschärfte, besondere Straf- oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, einschließlich Verlust von Daten, Einnahmen und/oder Gewinnen, Kosten oder Aufwendungen, einschließlich Kosten und Aufwendungen, ob vorhersehbar oder unvorhersehbar, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Kundenbedingungen ergeben können;

(b)  jeglichen Verlust der Nutzung, Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder jegliche Beschädigung von Geräten, wenn der Kunde einen solchen Schaden hätte verhindern können, wenn er unserer Empfehlung zur Aktualisierung der eigenen Geräte oder Anwendungen gefolgt wäre oder wenn ein solcher Schaden durch unsachgemäße Befolgung unserer Anweisungen durch den Kunden eintritt oder der Kunde nicht in der Lage ist, die von uns empfohlenen Systemanforderungen umzusetzen, jeweils wie auf unserer Website veröffentlicht oder anderweitig dem Kunden mitgeteilt; 

(c)  jegliche Maßnahmen, die ergriffen oder unterlassen wurden, oder jeglichen Schaden, der durch solche Maßnahmen oder Unterlassungen erlitten wurde, unter Berufung auf eine Mitteilung, Anweisung, Zustimmung, Bescheinigung, eidesstattliche Erklärung, Erklärung oder ein anderes Papier oder Dokument, betreffend die wir begründeterweise geglaubt haben, sie seine echt und von den jeweiligen Parteien oder deren Vertretern vorgelegt oder unterzeichnet worden; 

(d)  jegliche Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung unserer Verpflichtungen aus den Kundenbedingungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung hauptsächlich auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen, insbesondere höhere Gewalt, oder enger mit den Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verbunden ist. Unter diesen Umständen verlängert sich die Leistungsfrist um jene Zeitspanne, um die sich Erfüllung der Verpflichtung verzögert hat oder innerhalb derer die Verpflichtung nicht erfüllt werden konnte;

(e)  jegliche Schäden, die verursacht wurden durch

i.  unsere leichte Fahrlässigkeit; 

ii.  vorsätzliche, rücksichtslose, fahrlässige oder sonstige Aussagen, Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die nicht wir, ein mit uns verbundenes Unternehmen, unserer oder ihrer jeweiligen Subunternehmer im Rahmen des Vertrags oder eines Beraters sind; oder

iii.  mangelnde Schadensminderung durch den Kunden, wenn der Schaden angemessen gemindert werden hätte können; und

(f)  einen Betrag, der höher ist als die Summe aller vom Kunden an uns in Verbindung mit dem Vertrag geleisteter Zahlungen während der letzten 12 Monate vor gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs beim zuständigen Gericht.

§ 9.4   Verfall von Schadensersatzansprüchen. Der Kunde hat uns etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen, und, falls keine Einigung erzielt werden kann, binnen zwei Monaten ab Kenntnis beim Gericht geltend gemacht werden, andernfalls ein potentiell bestehender Anspruch auf Schadenersatz verfällt.

§ 9.5   Malware und Drittanbieterprodukte.

(a)  Wir garantieren nicht, dass die greenpass-Dienste frei von Schadsoftware oder anderen schädlichen Komponenten sind.

(b)  Darüber hinaus geben wir keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Empfehlungen ab, und übernehmen keine Verantwortung in Bezug auf,

i.  Anwendungen Dritter oder deren Inhalte;

ii.  Benutzerinhalte;

iii.  Geräte oder Drittanbieterprodukte; oder

iv.  Dienstleistungen Dritter, die von Dritten über uns bereitgestellt werden.

(c)  Wir sind weder verantwortlich noch haftbar für Transaktionen zwischen dem Kunden und Drittanbietern

§ 9.6  Einhaltung von behördlichen Anordnungen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, Anordnungen, Urteile oder Beschluss eines Gerichts oder einer anderen im Vertrag vorgesehenen Behörde zu befolgen. Im Fall der Befolgung einer Anordnung, eines Urteils oder eines Beschlusses, haften wir weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber anderen Personen aufgrund dieser Einhaltung, ungeachtet dessen, dass ein solcher Befehl, ein solches Urteil oder ein solches Dekret später rückgängig gemacht, geändert oder aufgehoben wird.

§ 9.7   Internet.

(a)  Der Kunde versteht, dass die Nutzung der greenpass-Dienste mit der Nutzung des Internets verbunden ist. Da das Internet ein ungeregeltes öffentliches Netz ist, über das wir keine Kontrolle ausüben, haben wir keine Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung jeglicher Server und deren Verbindung mit dem Internet, um die greenpass-Dienste nutzen zu können.

(b)  Wir garantieren nicht, dass Up- oder Downloads, oder Übertragungen von uns an den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sind.

(c)  Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Privatsphäre, Sicherheit, Authentizität oder Vollständigkeit der über das Internet übertragenen Daten, oder für das Eindringen, die Störung durch Viren, den Verlust der Kommunikation, den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder andere Fehler oder Ereignisse, die durch das Internet verursacht oder zugelassen wurden.

§ 9.8   Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sich und seinen Autorisierten Benutzern einen Hochgeschwindigkeits-Internetdienst für den Zugriff auf und die Nutzung der greenpass-Dienste bereitzustellen.

X.  HAFTUNG DES KUNDEN

§ 10.1   Der Kunde entschädigt uns für jegliche Kosten, die uns aus Ansprüchen, Handlungen oder Verfahren gegen uns und unsere verbundenen Unternehmen sowie unsere und deren leitende Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Auftragnehmer entstehen, soweit sich diese aus

(a)  Vertragsverletzungen;

(b)  Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften; oder

(c)  Verletzungen oder unbefugten Verwendungen von geistigem Eigentum oder anderen Rechten

jeweils durch den Kunden, ein verbundenes Unternehmen des Kunden oder deren jeweilige leitenden Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter, ergeben.

§ 10.2  Der Kunde hat jenen Betrag, der infolge gerichtlicher Geltendmachung einer der in § 10.1 genannten Ansprüche dem jeweiligen Drittem vom zuständigen Gericht als Schadenersatz zugesprochen wurde oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbart wurde, an den Dritten zu entrichten. Die Zahlung des Schadenersatzes durch den Kunden setzt voraus, dass wir den Kunden unverzüglich vom Bestehen etwaiger oben genannter Ansprüche in Kenntnis setzen.

XI.  VERTRAULICHKEIT

§ 11.1   Vertrauliche Informationen.  Jede Partei (die „Offenlegende Partei“) kann der anderen Partei (die „Empfangende Partei“) im Zusammenhang mit dem Vertrag vertrauliche Informationen (wie unten definiert) offenlegen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die hinsichtlich ihrer Art und den Umständen der Offenlegung als vertraulich anzusehen sind, inklusive Bestellformulare, nicht öffentliche Geschäfts-, Produkt-, Technologie- und Marketinginformationen und Arbeitsbereichsdaten des Kunden. Wenn etwas als „vertraulich“ gekennzeichnet ist, ist dies ein klarer Indikator für die Empfangende Partei, dass das Material vertraulich ist. Ungeachtet des oben Gesagten enthalten Vertrauliche Informationen keine Informationen, die       

(a)  der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen;

(b)  der Empfangenden Partei vor Offenlegung durch die Offenlegende Partei bekannt waren, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen;

(c)  von einem Dritten empfangen werden, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen; oder

(d)  von der Empfangenden Partei selbst entwickelt wurden.         

§ 11.2  Schutz und Verwendung vertraulicher Informationen.  Die Empfangende Partei wird

(a)  zumindest angemessene Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung Vertraulicher Informationen zu verhindern und den Zugang zu Vertraulichen Informationen auf jene Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer beschränken, die diese Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen und, auf Wunsch der Offenlegenden Partei, die eben genannten Personen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen; 

(b)  keine vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags verwenden oder offenlegen; und

(c)  für die Vertraulichen Informationen keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

Ungeachtet des Vorstehenden darf eine Partei vertrauliche Informationen mit Finanz- und Rechtsberatern teilen, soweit diese an Verschwiegenheitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind, wie die im Vertrag enthaltenen Regelungen betreffend Vertrauliche Informationen.

§ 11.3  Zwangszugriff oder Zwangsoffenlegung.  Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag kann die Empfangende Partei auf Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei zugreifen oder diese offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die Empfangende Partei die Offenlegende Partei

(a)  soweit gesetzlich zulässig, vorab über den Zwangszugriff oder die Zwangsoffenlegung informiert; und

(b)  angemessene Unterstützung auf Kosten der Offenlegenden Partei leistet, wenn die Offenlegende Partei den Zwangszugriff oder die Zwangsoffenlegung anfechten möchte.

§ 11.4  Kostenersatz durch die Offenlegende Partei Die Offenlegende Partei hat der Empfangenden Partei die angemessenen Kosten ersetzen, die dieser entstehen durch

(a)  die Zusammenstellung der und Bereitstellung des Zugangs zu Vertraulichen Informationen entstehen, wenn die Empfangende Partei gesetzlich gezwungen ist, auf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei zuzugreifen oder diese offenzulegen; und

(b)  Unterstützung der Offenlegenden Partei im Rahmen der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder vertraulichen Behandlung der Vertraulichen Informationen.

§ 11.5  Weitere Informationen.  Lesen Sie bitte die Richtlinie für Datenanfragen, um zu erfahren, wie Anfragen zur Offenlegung von Arbeitsbereichsdaten gestellt werden können und wie wir diese Anfragen behandeln

XII.  SO WERDEN WIR BEZAHLT

§ 12.1  Gebühren.

(a)  Die für die Nutzung der greenpass-Dienste im Rahmen eines kostenpflichtigen greenpass-Abonnements (die „Gebühren“) anfallenden Gebühren sind unter Verwendung einer im Bestellformular oder im Kundenkonto unter „Abonnement“ angegebenen Zahlungsmethode zu entrichten.

(b)  Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Gebühren zu Beginn des jeweiligen Zeitraums zu zahlen, für den sie gelten. Wenn wir der Rechnungsstellung des Kunden per E-Mail zustimmen, muss die vollständige Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein.

(c)  Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich angegeben, sind gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig. Für den Fall, dass der Kunde auf ein anderes, günstigeres greenpass-Abonnements wechselt, bleibt der Kunde für alle nicht bezahlten Gebühren im Rahmen des vorherigen greenpass-Abonnements verantwortlich, und die greenpass-Dienste gelten nach Ablauf der Laufzeit des ursprünglichen greenpass-Abonnements als vollständig ausgeführt und erbracht.

§ 12.2  Steuern. Die Gebühren sind exklusive Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlicher staatlicher Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Verkaufs-, Verwendungs- oder Quellensteuern, die von einer Jurisdiktion erhoben werden können (zusammen die „Steuern“), angegeben. Der Kunde ist für die Zahlung aller mit Ihren Einkäufen verbundenen Steuern, mit Ausnahme der Steuern, die auf unserem Nettoeinkommen basieren, verantwortlich. Sollte eine Zahlung für die greenpass-Dienste von einer Regierung der Quellensteuer unterliegen, erstattet uns der Kunde diese Quellensteuer

§ 12.3  Geldwechsel- und Überweisungsgebühren. Der Kunde muss alle Wechsel- und Überweisungsgebühren bezahlen, damit wir den vollen Rechnungsbetrag in Euro erhalten.       

§ 12.4  Vollständiger Erhalt.  Der Erhalt und / oder die Verbuchung einer Zahlung durch uns, die aus irgendeinem Grund unter dem Rechnungsbetrag liegt, gilt nicht als Verzicht auf den Restbetrag, bis ein solcher Verzicht von uns ausdrücklich schriftlich erfolgt oder bestätigt wird.

§ 12.5  Aufrechnung.  Unbeschadet sonstiger Rechte können wir die Haftung des Kunden uns gegenüber gegen die Haftung des Kunden gegenüber uns aufrechnen.

§ 12.6  Überfällige Zahlungen.

(a)  Wenn der Kunde die Zahlung der Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff des Kunden und aller Autorisierten Benutzer auf die greenpass-Dienste über den Arbeitsbereich zu sperren, bis der Kunde die Gebühren, die fällig und zahlbar sind, entrichtet hat. 

(b)  Wenn eine Zahlung, die im Rahmen des Vertrags fällig und zahlbar ist, am oder bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt wird, können wir, unbeschadet unserer anderen Rechte und Rechtsmittel, Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum erheben, die einem Zinssatz von 8% p.a. entsprechen und täglich anfallen.

Kurz gesagt

wenn wir eine Gebühr für den Zugang des Kunden zu den greenpass-Diensten erheben, dann weil der Kunde einen bestimmten Plan online abonniert hat oder eine solche Gebühr normalerweise im Voraus zu zahlen ist, es sei denn, wir vereinbaren, dem Kunden per E-Mail eine Rechnung mit individuellen Bedingungen zu stellen.


Alle angegebenen Gebühren verstehen sich exklusive der anfallenden Steuern und verspätete Zahlungen können zur Aussetzung des Zugangs des Kunden zu den greenpass-Diensten führen

XIII.  VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

§ 13.1  Allgemeine Bestimmungen.

(a)  Der Vertrag bleibt bis zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem alle im Rahmen dieses Vertrages bestellten greenpass-Abonnements ablaufen oder gekündigt werden, oder der Vertrag selbst beendet wird. Die Beendigung des Vertrages beendet alle greenpass-Abonnements und Vereinbarungen in Bestellformularen.

§ 13.2    Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.       

(a)  Wir oder der Kunde können den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab Tag der Mitteilung an die verstoßende Partei geheilt wird. 

(b)  Wir können auch den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass die greenpass-Dienste durch die Kunden oder seine Autorisierten Benutzer unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden. Der Kunde ist für seine Autorisierten Benutzer verantwortlich, einschließlich aller Verstöße gegen diesen Vertrag, die durch seine Autorisierten Benutzer verursacht werden. 

(c)  Jede Kündigung des Vertrages nach diesem § 13.2 ist für alle Parteien rechtswirksam.

§ 13.3  greenpass-Abonnements.       

(a)  Dauer.  Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben greenpass-Abonnements eine unbefristete Laufzeit, mindestens jedoch eine Laufzeit von 30 Tagen.  

(b) Automatische Verlängerung. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, 

i.  verlängern sich alle greenpass-Abonnements automatisch für die Dauer des vorangegangenen greenpass-Abonnements, je nachdem, welche Dauer geringer ist; und 

ii.  bleibt der Preis pro Einheit bei einer automatischen Verlängerung derselbe wie jener des unmittelbar vorangehenden greenpass-Abonnements

(c)  Nichtverlängerung.  Jede Partei kann die andere Partei durch Mitteilung 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit eines greenpass-Abonnements über die Nichtverlängerung informieren, um die automatische Verlängerung eines greenpass-Abonnements zu verhindern.

§ 13.4  Kündigung von greenpass-Abonnements durch uns. Wir können jedes greenpass-Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung kündigen. Dies gilt in jedem Fall vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter Kündigungsbeschränkungen.

§ 13.5  Kündigung von greenpass-Abonnements durch den Kunden.

(a)  Der Kunde kann jedes greenpass-Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung kündigen. Dies gilt in jedem Fall vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter Kündigungsbeschränkungen.

(b)  Im Fall einer Kündigung gemäß § 13.5(a) erfolgt eine aliquote Refundierung der Gebühren.

Kurz gesagt

der Vertrag gilt, solange ein greenpass-Abonnement aktiv bleibt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein greenpass-Abonnement zu kündigen

XIV.  EINIGE ABSCHLIESSENDE PUNKTE

§ 14.1    Referenznennung.  Der Kunde gewährt uns das Recht den Firmennamen und das Logo des Kunden für Marketing- oder Werbezwecke auf unserer Webseite und auf anderen öffentlichen oder privaten Plattformen zu verwenden. Der Kunde kann diese Rechtgewährung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an uns widerrufen.

§ 14.2   Keine juristischen Dienstleistungen.  Weder die Bereitstellung der greenpass-Dienste, noch die Erstellung des Vertrags und damit zusammenhängender Anweisungen stellen

(a)  Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen; oder

(b)  medizinsche Beratung

´dar.

§ 14.3  Gerichtsstand.  Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist das für Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig

§ 14.4   Anwendbares Recht. Die Kundenbedingungen, einschließlich § 14.1 und § 14.4, unterliegen dem österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und seiner Verweisungsnormen, sowie des UN-Kaufrechts.

§ 14.5  Übertragung von Rechten und Pflichten.

(a)  Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder an Dritte übertragen noch sublizenzieren.

(b)  Wir können unsere Pflichten und Rechte aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an andere Personen übertragen, einschließlich aller hierin durch Bezugnahme aufgenommenen Bedingungen, auch an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, einem Unternehmenserwerb, einer Fusion oder Verkauf aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte. Darüber hinaus können wir alle unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag delegieren.

§ 14.6  Nachrichten.

(a)  Kontobezogene Informationen (zB Rechnungen, Änderungen des Passworts oder der Zahlungsmethoden und ähnliche Benachrichtigungen) sind nur in elektronischer Form verfügbar, zB als E-Mails an die E-Mail-Adresse des Kunden.

(b)  Alle Mitteilungen, Anfragen, Erklärungen oder Aufforderungen („mitteilen“, „auffordern“, die „Mitteilung“ oder die „Aufforderung“), die nach dem Vertrag erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich an jene Adressen, die im Impressum auf unserer Webseite oder dem Kundenkonto zu finden sind, erfolgen, vorausgesetzt, dass

i.  die Mitteilung oder Aufforderung erst mit tatsächlichem Zugang als zugestellt und wirksam gilt; und 

ii.  im Falle von uns als benachrichtigender oder auffordernder Vertragspartei die Veröffentlichung auf unserer Webseite, einschließlich der Webseite des Kundenkontos, und jede andere Form der Benachrichtigung des Kunden, die auf dem Kundenkonto des Kunden angegeben ist, genügt, um eine wirksame Benachrichtigung durchzuführen.

§ 14.7  Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen des Vertrages sind trennbar und die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages.  Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand ungültig oder nicht durchsetzbar sein,

(a)  ist sie, soweit die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit reicht, mit einer angemessenen und gerechten Bestimmung zu ersetzen, um die Absicht und den Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich zu erfüllen; und

(b)  ist weder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrages und die Anwendung seiner Bestimmung auf andere Personen oder Umstände, noch die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Anwendung der restlichen Vertragsbestimmungen unter einer anderen Gerichtsbarkeit berührt.

§ 14.8  Weitergeltung nach Vertragsende. Die hierin enthaltenen Bestimmungen, die nach ihrem Inhalt nach Vertragsende weitergelten müssen, um die Absicht der Vertragsparteien zu verwirklichen, gelten auch nach Ablauf der Laufzeit, Kündigung oder auf andere Weise für den unter den gegebenen Umständen angemessenen Zeitraum.

§ 14.9  Überschriften Die Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und schränken die Bedeutung der Bestimmungen nicht ein oder beeinflussen diese.

§ 14.10  Geschlechtergerechte Sprache Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die weibliche Form gemeint.

Kurz gesagt

Wenn alles falsch läuft, passieren die in diesem Abschnitt beschriebenen Dinge. Zusätzlich sind hier noch andere rechtliche Regeln dargestellt

XV.  KONTAKTINFORMATIONEN

§ 15.1   Die Leistungen werden von der Greenpass GmbH, Leopold-Ungar-Platz 2/4/423, 1190 Wien, Österreich, erbracht.

§ 15.2  Der Kunde kann sich bei Fragen unter Verwendung der im Impressum auf unserer Webseite angegebenen Kontaktdaten an uns wenden.

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